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   BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51   

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BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51 (https://dejure.org/1951,1594)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1951 - 4 StR 509/51 (https://dejure.org/1951,1594)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1951 - 4 StR 509/51 (https://dejure.org/1951,1594)
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  • RG, 18.03.1913 - V 738/12

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
    Diese Erwägungen stellen eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, weil das Landgericht über den gegenseitigen Wert des erhobenen und des noch zu erhebenden Beweises im voraus entschieden hat, ohne bestimmte Umstände, welche die Glaubwürdigkeit der Zeugin von vornherein ausschliessen, festzustellen (RGSt 47, 100, 104; 51, 3; 54, 181; 56, 134; 75, 11, 14).
  • RG, 05.12.1919 - IV 220/18

    Kann ein Antrag auf Vernehmung von Zeugen abgelehnt werden, weil der zu

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
    Diese Erwägungen stellen eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, weil das Landgericht über den gegenseitigen Wert des erhobenen und des noch zu erhebenden Beweises im voraus entschieden hat, ohne bestimmte Umstände, welche die Glaubwürdigkeit der Zeugin von vornherein ausschliessen, festzustellen (RGSt 47, 100, 104; 51, 3; 54, 181; 56, 134; 75, 11, 14).
  • RG, 20.06.1919 - IV 217/19

    Kann ein Antrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten mit der Begründung abgelehnt

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
    Ein wegen Hehlerei Angeklagter hat auch keinen Anspruch darauf, dass sich das Strafverfahren gleichzeitig gegen den Täter der Vortat richtet (RGSt 52, 138; 54, 107).
  • RG, 19.11.1940 - 4 D 560/40

    1. Verhältnis des § 24 VereinfVO. zum § 245 Abs. 2 StPO. Der § 24 hat den

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
    Diese Erwägungen stellen eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, weil das Landgericht über den gegenseitigen Wert des erhobenen und des noch zu erhebenden Beweises im voraus entschieden hat, ohne bestimmte Umstände, welche die Glaubwürdigkeit der Zeugin von vornherein ausschliessen, festzustellen (RGSt 47, 100, 104; 51, 3; 54, 181; 56, 134; 75, 11, 14).
  • RG, 26.01.1917 - IV 818/16

    1. Genügt zur Ablehnung eines Zeugenbeweisantrags die Unterstellung, daß der

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
    Diese Erwägungen stellen eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, weil das Landgericht über den gegenseitigen Wert des erhobenen und des noch zu erhebenden Beweises im voraus entschieden hat, ohne bestimmte Umstände, welche die Glaubwürdigkeit der Zeugin von vornherein ausschliessen, festzustellen (RGSt 47, 100, 104; 51, 3; 54, 181; 56, 134; 75, 11, 14).
  • RG, 02.10.1918 - I 409/18

    1. Über die Bedeutung des Grundsatzes "in dubio pro reo". 2. Ist ein Gesuch um

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
    Der Grundsatz "In dubio pro reo" ist nicht verletzt, weil das Gericht von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt ist (RGSt 52, 319).
  • RG, 12.02.1918 - V 804/17

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitbeschuldigter usw. in der

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
    Ein wegen Hehlerei Angeklagter hat auch keinen Anspruch darauf, dass sich das Strafverfahren gleichzeitig gegen den Täter der Vortat richtet (RGSt 52, 138; 54, 107).
  • RG, 09.07.1921 - 935/21

    Darf der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen abgelehnt werden, weil es

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
    Diese Erwägungen stellen eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, weil das Landgericht über den gegenseitigen Wert des erhobenen und des noch zu erhebenden Beweises im voraus entschieden hat, ohne bestimmte Umstände, welche die Glaubwürdigkeit der Zeugin von vornherein ausschliessen, festzustellen (RGSt 47, 100, 104; 51, 3; 54, 181; 56, 134; 75, 11, 14).
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